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   OVG Niedersachsen, 22.05.2015 - 7 ME 15/15   

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https://dejure.org/2015,12091
OVG Niedersachsen, 22.05.2015 - 7 ME 15/15 (https://dejure.org/2015,12091)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.05.2015 - 7 ME 15/15 (https://dejure.org/2015,12091)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Mai 2015 - 7 ME 15/15 (https://dejure.org/2015,12091)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 3.81

    Gewerberecht - Untersagung - Strohmann - Adressat

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.05.2015 - 7 ME 15/15
    Ein Strohmannverhältnis ist dann anzunehmen, wenn eine genaue Analyse der Innenbeziehungen erweist, dass ein Gewerbetreibender zur Verschleierung der wirklichen Machtverhältnisse eine natürliche oder juristische Person vorschiebt, die ohne eigene unternehmerische Tätigkeit nur als Marionette des Gewerbetreibenden am Wirtschaftsleben teilnimmt (vgl. BVerwG, Urteile vom 02.02.1982 - 1 C 20.78 -, GewArch 1982, 200; - 1 C 3.81 -, BVerwGE 65, 12; und - 1 C 14.78 -, juris).

    Für das Strohmannverhältnis ist ein kollusives Zusammenwirken von Strohmann und Hintermann typisch (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.02.1982 - 1 C 3.81 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2004 - 8 S 1870/04

    Keine Beschränkung der Sachprüfung des Beschwerdegerichts nach § 146 Abs 4 S 6

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.05.2015 - 7 ME 15/15
    Die Beschwerdebegründung, auf deren Prüfung das Beschwerdegericht - hinsichtlich der gegen die Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung sprechenden Gründe (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.11.2004 - 8 S 1870/04 -, NVwZ-RR 2006, 75) - nach § 146 Abs. 4 Satz 6 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) beschränkt ist, rechtfertigt es nicht, den angefochtenen Beschluss zu ändern.

    Es besteht keine Beschränkung der Sachprüfung des Beschwerdegerichts in Bezug auf die Gründe, die für die Ergebnisrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung sprechen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.11.2004, a.a.O.).

  • BVerwG, 14.07.2003 - 6 C 10.03

    Gewerbeanzeige, Gewerbeuntersagung, Strohmannverhältnis, Strohfrauverhältnis.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.05.2015 - 7 ME 15/15
    Kennzeichnend ist die Teilnahme des Strohmanns am Wirtschaftsleben, die von dem Hintermann gesteuert wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.07.2003 - 6 C 10.03 -, NVwZ 2004, 103).
  • OVG Niedersachsen, 17.05.2016 - 7 ME 43/16

    Untersagung der Sammlung von Alttextilien wegen Unzuverlässigkeit; Verstöße gegen

    Auf das Firmengeflecht der Antragstellerin und der R. hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 22. Mai 2015 (Az.: 7 ME 15/15) hingewiesen.
  • VG Oldenburg, 16.08.2017 - 15 A 3952/16

    Abspaltung; Altkleidersammlung; Strohmannverhältnis; Untersagung;

    Für die Frage, wann ein solches Verhältnis anzunehmen ist, kann nach der Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 22. Mai 2015 - 7 ME 15/15 -, juris), der die Kammer folgt, auf die im Gewerberecht entwickelten Grundsätze zurückgegriffen werden.
  • VG München, 27.07.2017 - M 17 K 17.321

    Untersagung einer angezeigten gewerblichen Alttextilsammlung

    Zudem sei in gerichtlichen Entscheidungen festgestellt worden, dass Träger der von der Klägerin angezeigten gewerblichen Sammlungen tatsächlich die D ... GmbH sei und die Klägerin lediglich zur Umgehung des gegenüber der D ... GmbH ausgesprochenen Sammlungsverbotes vorgeschoben worden sei (VG Osnabrück, B.v. 23.2.2015 - 3 B 4/15; NdsOVG, B.v. 22.5.2015 - 7 ME 15/15).
  • VG Mainz, 15.04.2020 - 1 K 230/19

    Anspruch auf Erteilung einer unbefristeten glücksspielrechtlichen Erlaubnis;

    Nach der gefestigten gewerberechtlichen Rechtsprechung der Obergerichte, der sich die Kammer anschließt, können Personengesellschaften - wie hier die Firma "B." als offene Handelsgesellschaft (OHG) - keine Gewerbetreibenden sein (vgl. dazu OVG Nds, Beschluss vom 22. Mai 2015 - 7 ME 15/15 -, juris, Rn. 5 m.w.N.; VGH BW, Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 10 S 1201/13 -, juris, Rn. 7 m.w.N.; insoweit eine Abweichung für die Zukunft allerdings offenlassend: BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 2015 - 7 C 8/14 -, juris, Rn. 29).
  • VG Düsseldorf, 25.06.2019 - 17 K 8638/18

    Abfallbeseitigungsrecht

    Damit sind die Mitglieder der E. jedenfalls in der Lage, maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfte des Klägers zu nehmen, vgl. hierzu OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Mai 2015 - 7 ME 15/15 -, juris Rn. 12.
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